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Die Beitrags- und Gebührenstruktur im Cheerleading und Cheerdance Verband Deutschland ist in der Finanzordnung geregelt. Hier sind sowohl die Mitgliedsbeiträge für direkte Mitglieder im Bundesverband sowie die Sockelmitgliederbeiträge in den Landesverbänden definiert. Die Mitgliederbeiträge und Sockelmitgliedsbeiträge sind gestaffelt nach der Anzahl der Einzelmitglieder der Vereine und Abteilungen.

Die Beiträge sind wie folgt definiert, wobei x die Vereinsstärke (Anzahl der aktiven Mitglieder) ist:

Vereinsstärke
Mitgliedsbeitrag
1 - 50 Personen
8 € p. P. pro Jahr/ Minimum: 80 €
51 - 100 Personen
400 € + (x – 50) * 6.00 € pro Jahr
101 - 150 Personen
700 € + (x – 100) * 4.00 € pro Jahr
ab 151 Personen 900 € + (x – 150) * 1.00 € pro Jahr